Seit jeher ist die Spirituose Rum eng mit den Traditionen der Marine verbunden, erst recht als die Westindischen Inseln zu einem der Hauptziele jeder Seemacht wurden. Die Royal Navy gab ihren Seeleuten eine tägliche Rumration, welche auch „tot“ hieß. Diese Tradition wurde 315 Jahre lang aufrecht erhalten, bis sie am 31. Juli 1970 abgeschafft wurde. Die Macher des „Gunroom Navy Rums“ haben sich davon inspirieren lassen und so vereint dieser in sich eine Mischung verschiedener Rum-Ursprünge im Navy-Stil. Doch was versteht man überhaupt unter einem Navy Rum? Er muss mindestens mit 54,5% Alkoholstärke abgefüllt werden und sollte hauptsächlich Rums britischen Stils mit unterschiedlicher Herkunft enthalten. Auf alle Fälle darf ein Guyana Rum nicht fehlen und beim Gunroom Rum handelt es sich außerdem um Rum von Barbados, Trinidad, Jamaika und einem „geheimen“ Herkunftsort. Das Unternehmen „Integrity Spirits“ aus Schweden ist der Abfüller der Original Navy Spirits und der Genießer findet dort auch einen Navy Gin.
Durch Klicken auf „Alle akzeptieren“ gestatten Sie den Einsatz folgender Dienste auf unserer Website: YouTube, Vimeo, Google Tracking, dash.bar, Belboon. Sie können die Einstellung jederzeit ändern (Fingerabdruck-Icon links unten). Weitere Details finden Sie unter Konfigurieren und in unserer Datenschutzerklärung.
Datenschutz-Einstellungen
Einstellungen, die Sie hier vornehmen, werden auf Ihrem Endgerät im „Local Storage“ gespeichert und sind beim nächsten Besuch unseres Onlineshops wieder aktiv. Sie können diese Einstellungen jederzeit ändern (Fingerabdruck-Icon links unten).
Informationen zur Cookie-Funktionsdauer sowie Details zu technisch notwendigen Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Um Inhalte von YouTube auf dieser Seite zu entsperren, ist Ihre Zustimmung zur Datenweitergabe und
Speicherung von Drittanbieter-Cookies des Anbieters YouTube (Google) erforderlich.
Dies erlaubt uns,
unser Angebot sowie das Nutzererlebnis für Sie zu verbessern und interessanter auszugestalten.
Ohne
Ihre Zustimmung findet keine Datenweitergabe an YouTube statt, jedoch können die Funktionen von YouTube
dann auch nicht auf dieser Seite verwendet werden.
Um Inhalte von Vimeo auf dieser Seite zu entsperren, ist Ihre Zustimmung zur Datenweitergabe und
Speicherung von Drittanbieter-Cookies des Anbieters Vimeo erforderlich.
Dies erlaubt uns,
unser Angebot sowie das Nutzererlebnis für Sie zu verbessern und interessanter auszugestalten.
Ohne
Ihre Zustimmung findet keine Datenweitergabe an Vimeo statt, jedoch können die Funktionen von Vimeo
dann auch nicht auf dieser Seite verwendet werden.
Um Daten an Google zu übermitteln, ist Ihre Zustimmung zur Datenweitergabe und Speicherung von Drittanbieter-Cookies des Anbieters Google erforderlich. Dies erlaubt uns, unser Angebot sowie das Nutzererlebnis für Sie zu verbessern und interessanter auszugestalten.
Sie möchten diesen Inhalt sehen? Aktivieren Sie den gewünschten Inhalt einmalig oder legen Sie eine dauerhafte Freigabe fest. Bei Zustimmung werden Daten beim genannten Drittanbieter abgerufen. Dabei werden unter Umständen Drittanbieter-Cookies auf Ihrem Endgerät gespeichert. Sie können diese Einstellungen jederzeit ändern (Fingerabdruck-Icon links unten). Weitere Details finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.